von Heinrich Ahrend, Königl. Hannoverschem und Herzogl. Braunschweigschem Oberbergmeister
Zu dem Feuersetzen bedient man sich des fichtenen Kluftholzes, welches, wenn es zu Förstenbränden verwendet werden soll, in Stößen so aufgeschichtet wird, daß in jeder Reihe nur 4 Klüfte neben einander zu liegen kommen. Zwei oder drei solcher Stöße, die in Zwischenräumen von 2 bis 3 Fuß neben einander gestellt werden, nennt man einen Brand. Nach der Verordnung dürfen diese Stöße nie höher als 60 Zoll sein und müssen so hohe Unterlagen erhalten, daß sie bis unter die Förste reichen, wozu man Erzstücke, die sich schwer zerschlagen lassen, gebraucht; durch die Hitze erhalten sie Risse und lassen sich alsdann leicht verarbeiten. Zwischen die untersten Schichten der Stöße werden Splittern und Späne gelegt, um das schnellere Anbrennen zu befördern.
Soll ein Seitenbrand gesetzt werden, so legt man auf die Erzstücke der Länge nach Holzklüfte, Splittern und Späne und auf diese stellt man das Holz in zwei oder drei Abtheilungen, drei bis fünf Klüfte hinter einander, schräg gegen die Strosse.
Der Feuerwächter mit seinem Gehilfen steckt des Sonnabends früh von 8 bis 12 Uhr die Brände nach und nach an und wartet, bis sie niedergebrannt sind, welches gewöhnlich in ½ Stunde der Fall ist. Nur solche Brände dürfen zugleich angesteckt werden, die auf einer Sohle liegen, oder solche, wovon der Rauch nach verschiedenen Wetterschächten geleitet wird.
Wenn die Brände angesteckt sind, so wird durch die Flamme die äußere Fläche des Erzes schnell erhitzt, während das innere Erz noch kalt bleibt, wodurch ein Abspringen in Schalen von 2 bis 8 Zoll Stärke bewirkt wird. Ist das Erz feucht, so erfolgt dieses zugleich durch die entwickelten Dämpfe.
Bleibt Erz in losen Stücken an der Förste oder Seite sitzen, so werden dieselben mit Stoßeisen, die 12 Zoll lang und an einer Stange befestigt sind, und mit Brechstangen, die eine gestählte Spitze und einen gestählten Ziegenfuß haben, in der nächsten Montagsschicht von den Erzarbeitern losgebrochen und nebst den übrigen gewonnenen Erzen mit einem großen, 12 bis 14 Pfd. schweren Fäustel in Stücke von 3 bis 4 Zoll Länge und Breite und 3 Zoll Dicke zerschlagen. Der gewonnene Brandstaub wird auf eine trockene Stelle gebracht.
Zu einem Brande gebraucht man ¾ bis 1¼ Matter Brandholz. Die Wirkung hiervon ist sehr verschieden und kann von 5 Scherben bis zu 2 Treiben betragen. Im Durchschnitte kann man rechnen, daß von einem Förstenbrande 20 Scherben und von einem Seitenbrande 9 bis 10 Scherben, grobes Erz (Stufferz) erfolgt.
Man setzt die Brände entweder mit dem Streichen der Erze, oder mit dem der Steinscheiden, indeß ist noch nicht ausgemittelt, welches Verfahren am vortheilhaftesten ist, wahrscheinlich das erstere.
Zu dem Anstecken der Brände gehört eine genaue Kenntniß des Wetterzuges, weshalb der Feuerwächter ein darin erfahrener Bergmann sein muß.
Durch das Öffnen und Zumachen der Spunde (Wetterthüren) ist man im Stande, die Wetter dahin zu leiten, wohin man sie haben will. Der Rauch von den Bränden zieht in den vier Haupt Wetterschächten, die zu Tage ausgehen, ab und wird denselben durch Wetterörter und inwendige Wetterschächte zugeführt.
Des Montags früh vor dem Anfahren der Bergleute, welches wegen des in der Clauskirche abzuhaltenden Gottesdienstes erst nach 8 Uhr geschieht, muß der Feuerwächter mit dem Kunstknechte die Stellen nachsehen, wo am Sonnabend Brände gestanden haben und die etwa noch glimmenden Kohlen und die in Brand gerathenen kleinen Erzstücke ausgießen.
Sobald eine Weite durch das Feuersetzen am Hangenden eine bogenförmige Gestalt angenommen hat, hört die Wirkung auf, und die an der Sohle stehenden Ecken, die man Strossen nennt und gewöhnlich ⅝ Lachter hoch und ⅜ Lachter dick sind, müssen mit Bohren und Schießen gewonnen werden, wozu man Gedingarbeiter gebraucht. Wenn eine Weite mit Feuersetzen höher gebracht wird, so entstehen auch Strossen am Liegenden, welche gleichfalls durch Gedingarbeiter weggeschossen werden.
Früher wurden die Erze am Liegenden unterschossen, was man jetzt nicht mehr thut.
Seit dem Jahre 1818 hat man das Feuersetzen wegen des Holzmangels sehr vermindert und den Grundsatz festgestellt, daß nur da Brände gesetzt werden dürfen, wo ein erheblicher Nachtheil bei der Gewinnung der Erze mit Bohren und Schießen sein würde. Vor 1818 betrug der Holzverbrauch jährlich 2300 Malter, jetzt aber, wo wöchentlich nur 8 bis 12 Bränder gesetzt werden, beträgt derselbe etwa 520 Malter.
Im Jahre 1819 wurden Versuche gemacht, Brände mit Torf aus dem Rothenbruche zu setzen, die aber schlecht ausfielen. Die von den Torfbränden erhaltenen Flammen waren zu kurz und der Torf wurde, sobald das Erz herabfiel, aus einander geworfen, wodurch die Wirkung der Brände sogleich aufhörte. Nach den damals aufgestellten Berechnungen hätte das zu Unterlagen und zum Anstecken der Torfbrände verbrauchte Holz, wenn es allein verbrannt wäre, mehr Erz geliefert, als der Erfolg der Torfbrände war.
Auch mit Waasen hat man im Jahre 1831 versucht, Brände zu setzen, was gleichfalls ungünstig ausfiel. Es waren 10 Schock Knüppelwaasen zu diesem Zwecke angeliefert, wovon man 4 Schock 10 Stück zu zwei Bränden, die auf der Grube Nachtigall gesetzt wurden, verbrauchte. Der vorzüglichste Grund der geringen Wirkung derselben lag in der ungleichen Stärke der Knüppel; die dünnen brannten zu geschwind und ohne Wirkung weg und die einzelnen noch brennenden Knüppel gaben keine hinlänglich große Flamme mehr, weshalb man die Versuche nicht weiter fortsetzte und die übrigen noch vorräthigen Waasen in den Wohnungen der Officianten verbrauchte.
Wegen der theilweise großen Festigkeit der Erze und um die Wärme im Rammelsberge vorzüglich auf den oberen Bauen zu erhalten, wo Kupferrauch gewonnen wird, der sich in der Kälte und der damit verbundenen Feuchtigkeit auflöst, ist es nöthig, das Feuersetzen in der jetzigen Ausdehnung beizubehalten und die Sprengarbeit nicht weiter auszudehnen.
In früheren Zeiten mußten 2 Erzarbeiter in 2 Wochen ein Treiben Erz gewinnen und erhielten hierzu 2 ²∕₃ Malter Brandholz, welches sie nach Belieben verwenden konnten. In den Weiten, wo die Erzgewinnung schwierig war oder wo die Brände wenig wirkten, wurde noch ein Knecht oder ein Erzarbeiter zum Bohren und Schießen zugegeben. Man arbeitete damals bei Tage und bei Nacht. Montags früh wurde von dem Prediger der Frankenberger Kirche in der Clauskirche von 6 bis 7 Uhr eine Betstunde gehalten, um 8 Uhr angefahren und bis 1 Uhr incl. des Ein- und Ausfahrens gearbeitet. An den folgenden 4 Tagen dauerte die Frühschicht von des Morgens 5 Uhr bis Mittags 1 Uhr; man ging dann nach Hause, kam aber um 6 Uhr wieder. Von 6 bis 7 Uhr wurde eine Betstunde im Zechenhause gehalten, nach derselben fuhren die Steiger, Erzarbeiter und die 12stündigen Gedingarbeiter ein, und schliefen bis 11 Uhr Mitternachts in einer mit Heu angefüllten Liegestelle, die an einem warmen Punkte im Rammelsberge vorgerichtet war. Sie wurden dann von den Knechten, die sich so lange im Zechenhause aufhielten, geweckt, machten bis 4 Uhr eine Nebenschicht und schliefen wieder bis 5½ Uhr, wo sie von dem Steiger zur Frühschicht geweckt wurden. Am Sonnabend dauerte die Frühschicht von 5 Uhr bis 8 Uhr Morgens.
Von dem Jahre 1818 an, wo die Ersparung des Brandholzes eingeführt wurde, setzte man den Gebrauch desselben auf die Hälfte herab und bewilligte den Erzarbeitern, als Entschädigung, den Betrag der Kosten des ersparten Holzes, wofür sie 12 Bohrschichten machten.
Die Erzarbeiter, wozu auch die 5 Aufseher gerechnet werden, arbeiten die Brände ab, bohren dann gewöhnlich zweimännisch, schlagen die Erze in etwa 10 Pfd. schwere Stücke, reinigen den Brandstaub mit einem Kleinharken, dessen Zacken einen Zoll auseinander stehen und stürzen die Erze in den Rollenschacht. Sie fahren mit den Steigern zu gleicher Zeit an, machen dann ihre 6stündige Frühschicht. Die frühere Sonnabendsschicht ist auf den Freitag Nachmittag verlegt, sie dauert nur von 4 bis 5 Uhr, welche Zeit jedoch vollkommen zum Brandsetzen hinreicht. Die Aufseher arbeiten selbst mit, besetzen die gebohrten Löcher und schießen sie weg. Für die Frühschicht erhalten die Erzarbeiter wöchentlich 1 Thlr. 4 gGr. und zum Geleuchte a Schicht 9 Loth Oel; die Aufseher erhalten wöchentlich noch 9 gGr. für die Aufsicht. Nach der Frühschicht folgt eine Liegestunde zum Essen, dann folgen, mit Ausnahme des Montags, 4 stündige Nebenschichten, wovon jeder Arbeiter wöchentlich 4 bis 6 macht. Die Nebenschichten werden zur Erzgewinnung (Erzschichten) und zur Kniestgewinnung verwendet und pro Schicht mit 3 gGr. 6 Pf. und 7 Loth Oel bezahlt. Fehlt es an Nebenschichten, so werden die Erzarbeiter zur Grubenförderung mit verwendet. Außer diesen Arbeiten verrichten sie das Brandholzlaufen vom Füllorte in die Weiten, wofür a Treiben zu 2 ¹∕₃ Malter für jede Weite eine der Entfernung derselben vom Füllorte angemessene Bezahlung festgesetzt ist. Auch wird ihnen eine Weilarbeit verdungen, womit die Erzarbeiter wöchentlich 4 gGr. und die Aufseher wöchentlich 8 gGr. verdienen können.
Der Feuerwächter gehört mit zu den 8 stündigen Gedingarbeitern; er muß neben seinem Gedinge am Sonnabend von 8 bis 12 Uhr mit seinem Gehülfen die Brände anstecken und des Montags früh gemeinschaftlich mit dem Kunstknechte die von den Bränden noch vorhandenen Kohlen ausgießen und die Wetterthüren öffnen, damit aller noch im Rammelsberge befindlicher Rauch schnell abzieht, wofür er wöchentlich 1 Thlr. 3 gGr. 5 Pf. und 2 Pfd. 8 Loth Unschlitt erhält. Der Gehülfe bei dem Brandanstecken erhält wöchentlich 6 gGr. 10 Pf. und 10 Loth Oel und der Kunstknecht für die Hülfe bei dem Ausgießen 6 gGr. 10 Pf. und 28 Loth Oel.
aus Zschocke, Karl & Preuschen, Ernst (1932): Das urzeitliche Bergbaugebiet von Mühlbach-Bischofshofen. – Materialien zur Urgeschichte Österreichs Band 6; S. 250 – 252; Wien.
aus Berg- und hüttenmännische Zeitung [Freiberg] 1854; Auszug der auf das Feuersetzen bezüglichen Stellen.